Norm Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz Kundmachung BGBl. Nr. 278/1949 · 31.12.1949▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 278/1949 31.12.1949 278. Verordnung: Verlängerung der Frist zur Firmenanmeldung nach dem Vierten Rückstellungsgesetz. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1