Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Prot.)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 204/1950Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1950,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Anhang
zum Protokoll, betreffend die Abänderung des in Genf am 30. September 1921 abgeschlossenen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels und des in Genf am 11. Oktober 1933 abgeschlossenen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen
(Anm.: Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels, aufgelegt zur Unterzeichnung in Genf am 30. September 1921)Anmerkung, Änderung des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels, aufgelegt zur Unterzeichnung in Genf am 30. September 1921)
(Anm.: Änderung des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, unterzeichnet in Genf am 11. Oktober 1933.)Anmerkung, Änderung des Internationalen Abkommens zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen, unterzeichnet in Genf am 11. Oktober 1933.)
Dokumentnummer
NOR12003820
alte Dokumentnummer
N1195014398S