Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Prot.)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 204/1950Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1950,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel VArtikel römisch fünf
Das vorliegende Protokoll tritt an dem Tag in Kraft, an dem zwei oder mehrere Staaten Vertragspartner dieses Protokolls geworden sind.
Die im Anhang zum vorliegenden Protokoll enthaltenen Abänderungen treten in bezug auf jedes dieser Abkommen in Kraft, wenn die Mehrheit der Vertragspartner des Abkommens Vertragspartner des vorliegenden Protokolls geworden ist, und in der Folge soll jeder Staat, der Vertragspartner eines der beiden Abkommen wird, nachdem die Abänderungen hiezu in Kraft getreten sind, Vertragspartner des abgeänderten Abkommens werden.
Dokumentnummer
NOR12003817
alte Dokumentnummer
N1195014395S