Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 204/1951Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Text
Artikel 6.
Die Ausweise über die in den Art. 1 bis 3 erwähnten Rechte und Vorteile können aus Kontrollgründen mit zeitlicher Befristung ausgestellt werden.Die Ausweise über die in den Artikel eins bis 3 erwähnten Rechte und Vorteile können aus Kontrollgründen mit zeitlicher Befristung ausgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12004527
Alte Dokumentnummer
N1195115192S