Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 204/1951Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1951,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/09 Niederlassungsverträge
Text
Artikel 5.
Die gesetzlichen Vorschriften der beiden Vertragsstaaten über das Erlöschen und den Entzug der Niederlassungsbewilligung und der Aufenthaltserlaubnis werden durch diese Vereinbarung nicht berührt. Mit dem Verlust dieser Bewilligungen erlöschen auch alle übrigen in den Art. 1 und 2 erwähnten Rechte und Vorteile.Die gesetzlichen Vorschriften der beiden Vertragsstaaten über das Erlöschen und den Entzug der Niederlassungsbewilligung und der Aufenthaltserlaubnis werden durch diese Vereinbarung nicht berührt. Mit dem Verlust dieser Bewilligungen erlöschen auch alle übrigen in den Artikel eins und 2 erwähnten Rechte und Vorteile.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2014
Dokumentnummer
NOR12004526
Alte Dokumentnummer
N1195115191S