Norm Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Vierten Rückstellungsgesetz× ▾× ‹›Gliederung Suchen Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Vierten Rückstellungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1953 — BGBl. Nr. 199/1952 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.1953 BGBl. Nr. 199/1952 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1953 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2