Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1955Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1955,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Dauer der Beschränkungen
Jede der militärischen und Luftfahrtsbestimmungen des vorliegenden Vertrages bleibt in Kraft, bis sie zur Gänze oder zum Teil durch ein Abkommen zwischen den Alliierten und Assoziierten Mächten und Österreich oder, nachdem Österreich Mitglied der Vereinten Nationen geworden ist, durch ein Abkommen zwischen dem Sicherheitsrat und Österreich abgeändert wird.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2017
Dokumentnummer
NOR12005187
alte Dokumentnummer
N1195510424P