Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 152/1955Bundesgesetzblatt Nr. 152 aus 1955,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 16Artikel 16
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Beachte
Gemäß der in der Wiener Zeitung vom 8. 11. 1990 abgedruckten Mitteilung der Bundesregierung ist diese Bestimmung als obsolet anzusehen.
Der Wortlaut dieser Mitteilung der Bundesregierung wurde im § 0 zum Staatsvertrag von Wien in der Kategorie Anmerkung aufgenommen.Der Wortlaut dieser Mitteilung der Bundesregierung wurde im Paragraph 0 zum Staatsvertrag von Wien in der Kategorie Anmerkung aufgenommen.
Text
Verbot betreffend Zivilflugzeuge deutscher und japanischer Bauart
Österreich soll zivile Luftfahrzeuge deutscher oder japanischer Bauart oder solche Luftfahrzeuge, die eine größere Zahl von Teilen deutscher oder japanischer Herstellung oder Bauart enthalten, weder erwerben noch erzeugen.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2017
Dokumentnummer
NOR12005186
alte Dokumentnummer
N1195510423P