Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen betreffend die Sklaverei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 183/1956Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1956,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/05 Menschenrechte
Text
ARTIKEL IIARTIKEL römisch zwei
Das vorliegende Protokoll steht zur Unterzeichnung oder Annahme durch jeden Vertragspartner des Übereinkommens offen, welchem der Generalsekretär zu diesem Behufe eine Kopie des Protokolls zugemittelt hat.
Die Staaten können Vertragspartner des vorliegenden Protokolls werden durch
Unterzeichnung ohne Vorbehalt der Annahme;
Unterzeichnung mit Vorbehalt der Annahme, gefolgt durch Annahme;
Die Annahme erfolgt durch Hinterlegung einer förmlichen Urkunde
beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.
Dokumentnummer
NOR12005488
alte Dokumentnummer
N1195615181S