Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen betreffend die Sklaverei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 183/1956Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1956,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
19/05 Menschenrechte
Text
ARTIKEL IIIARTIKEL römisch drei
Das vorliegende Protokoll tritt mit dem Tag in Kraft, an welchem zwei Staaten Vertragspartner geworden sind, und wird in der Folge hinsichtlich jedes Staates mit dem Tage in Kraft treten, an welchem er Partner des Protokolls geworden ist.
Die im Annex zum vorliegenden Protokoll angeführten Abänderungen treten in Kraft, sobald dreiundzwanzig Staaten Vertragspartner des Protokolls geworden sein werden; daher wird jeder Staat, der Vertragspartner des Übereinkommens nach dem Inkrafttreten der Abänderungen wird, Vertragspartner des Übereinkommens in der abgeänderten Fassung werden.
Dokumentnummer
NOR12005489
alte Dokumentnummer
N1195615182S