Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 142/1961Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1961,
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
ARTIKEL 14
Zusätzlich zu den im Artikel 13 angeführten Privilegien und Immunitäten genießt der Leiter des Sekretariats der Assoziation für sich selbst, für seine Ehegatten und seine minderjährigen Kinder die Privilegien und Immunitäten, die nach Völkerrecht den Leitern diplomatischer Missionen gewöhnlicherweise gewährt werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2025
Dokumentnummer
NOR12006095
alte Dokumentnummer
N1196115256S