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Art. 15

Fassungen
ab 22.03.1961 — BGBl. Nr. 142/1961 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 15 heute22.03.1961 BGBl. Nr. 142/1961 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1961,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

22.03.1961BGBl. Nr. 142/1961

Außerkrafttretensdatum

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

ARTIKEL 15

1. Sachverständige, die Aufträge für die Assoziation durchführen, genießen während ihrer Anwesenheit im Gebiet eines dem vorliegenden Protokoll angehörenden Staates für die Ausübung ihrer Funktionen:

  1. Litera a
    die gleiche Immunität gegen ihre Verhaftung oder Anhaltung und gegen Beschlagnahme ihres persönlichen Gepäcks sowie die gleiche Unverletzlichkeit für sämtliche sich auf ihre für die Assoziation ausgeübte Tätigkeit beziehenden Schriftstücke und Dokumente, die nach Völkerrecht einem diplomatischen Vertreter gewährt werden:
  2. Litera b
    die gleichen Erleichterungen hinsichtlich Währungs- und Devisenbestimmungen sowie hinsichtlich ihres persönlichen Gepäcks, die einem Vertreter einer ausländischen Regierung auf vorübergehender amtlicher Mission gewährt werden.

2. Die Sachverständigen genießen hinsichtlich der von ihnen in Ausübung ihrer offiziellen Funktionen gemachten mündlichen oder schriftlichen Äußerungen und aller gesetzten Handlungen die gleiche Befreiung von jeglicher Jurisdiktion, die nach Völkerrecht einem diplomatischen Vertreter gewährt wird. Diese Immunität gilt auch dann weiter, wenn die betreffende Person aufgehört hat, Aufträge für die Assoziation durchzuführen.

Schlagworte

Währungsbestimmung

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2025

Gesetzesnummer

10000359

Dokumentnummer

NOR12006096

Alte Dokumentnummer

N1196115257S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1961/142/A15/NOR12006096