Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates (4. Protokoll)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 88/1962Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1962,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
ARTIKEL 11
Der Generalsekretär des Europarates notifiziert dessen Mitgliedern:
a)Litera a die Namen der Unterzeichnerstaaten und die Hinterlegung jeder Ratifikationsurkunde;
b)Litera b den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Zusatzprotokolls.
Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
Geschehen zu Paris, am 16. Dezember 1961 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen verbindlich ist, in einer Urschrift, die im Archiv des Europarates hinterlegt wird. Der Generalsekretär übermittelt jeder Unterzeichnerregierung eine beglaubigte Abschrift.
Zuletzt aktualisiert am
30.08.2012
Dokumentnummer
NOR12006248
alte Dokumentnummer
N1196215205S