Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 19/1964Bundesgesetzblatt Nr. 19 aus 1964,
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 13Artikel 13
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 13
(1)Absatz eins,Das Archiv eines Konsulates ist unverletzlich; die Behörden des Gebietes dürfen unter keinem Vorwand zu diesem Archiv gehörende Schriftstücke oder Gegenstände untersuchen oder zurückhalten.
(2)Absatz 2,Ein solches Archiv ist von Schriftstücken oder Gegenständen getrennt zu halten, die sich auf nichtamtliche Angelegenheiten eines Konsuls oder Konsulatsangestellten beziehen.
Zuletzt aktualisiert am
14.02.2025
Dokumentnummer
NOR12006390
alte Dokumentnummer
N1196413713R