Norm Staatsgrenze Österreich – Ungarn (Untersuchung von Vorfällen)× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Staatsgrenze Österreich – Ungarn (Untersuchung von Vorfällen) Fassungen (Gesetz) ab 09.04.1965 — BGBl. Nr. 73/1965 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 29.10.198214.06.1996 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 26/1996 09.04.196528.10.1982 BGBl. Nr. 73/1965 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.10.1982 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenKAPITEL IEinsetzung einer UntersuchungskommissionArt. 1Artikel 1Art. 2Artikel 2Art. 3Artikel 3KAPITEL IIOrganisation und Tätigkeit der UntersuchungskommissionArt. 5Artikel 5Art. 6Artikel 6Art. 7Artikel 7Art. 8Artikel 8KAPITEL IIIRechtsstellung der Mitglieder der UntersuchungskommissionArt. 9Artikel 9Art. 10Artikel 10Art. 11Artikel 11KAPITEL IVSchlußbestimmungenArt. 12Artikel 12