Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
09.08.1974 bis 29.03.2002 — BGBl. Nr. 474/1974 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 109.08.197429.03.2002 BGBl. Nr. 474/1974 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 49/2002

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Entwicklungshilfegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 474 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 49 aus 2002,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

09.08.1974BGBl. Nr. 474/1974

Außerkrafttretensdatum

29.03.2002aufgehoben durch BGBl. I Nr. 49/2002

Index

12/04 Entwicklungshilfe

Text

römisch eins. Begriffsbestimmungen

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Entwicklungshilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle Maßnahmen und Leistungen, die der Vermittlung von Wissen und Können sowie der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Entwicklungsländer dienen, wie insbesondere
    1. Litera a
      Gewährung von Sach- und Geldleistungen,
    2. Litera b
      Planung und Durchführung von nach Art und Umfang bestimmten Vorhaben in Entwicklungsländern,
    3. Litera c
      Bildung, Ausbildung und Betreuung von Angehörigen der Entwicklungsländer,
    4. Litera d
      Ausbildung und Einsatz von Entwicklungshelfern und Experten,
    5. Litera e
      Beratung einschließlich Ausarbeitung hiefür notwendiger Pläne und Studien.
  2. Absatz 2,Entwicklungshilfeorganisationen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind, sofern zu ihren erklärten Zielen Entwicklungshilfe gehört, österreichische Vereine, Stiftungen sowie die Einrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich Rechtspersönlichkeit besitzen. Den Entwicklungshilfeorganisationen sind Gebietskörperschaften, sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Unternehmen, die ihren Sitz in Österreich haben, gleichzuhalten, soweit sie Entwicklungshilfe leisten.

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2024

Gesetzesnummer

10000557

Dokumentnummer

NOR12008000

Alte Dokumentnummer

N11974141530

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1974/474/P1/NOR12008000