Rechtstracker.at

Art. 5

Fassungen
ab 28.04.1975 — BGBl. Nr. 316/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute28.04.1975 BGBl. Nr. 316/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz-Novelle betreffend Schulwesen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1975,

Typ

BVG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

28.04.1975BGBl. Nr. 316/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen

Text

Artikel römisch fünf

Im Rahmen der Gewährung von Subventionen zum Personalaufwand konfessioneller land- und forstwirtschaftlicher Privatschulen obliegt es nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften dem zuständigen Bundesminister, die Aufteilung der diesen Schulen zur Verfügung zu stellenden Lehrerdienstposten auf die einzelnen Schulen vorzunehmen. Die Gebietskörperschaft, welche die Diensthoheit über die Lehrer für die entsprechenden öffentlichen Schulen ausübt, ist verpflichtet, nach Maßgabe der bundesgesetzlichen Vorschriften über die Subventionierung die Zuweisung der einzelnen Lehrer an die Schulen durchzuführen.

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2021

Gesetzesnummer

10000583

Dokumentnummer

NOR12008087

alte Dokumentnummer

N1197511821H