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Art. 23

Fassungen
13.10.1975 bis 03.10.1990 — BGBl. Nr. 494/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2313.10.197503.10.1990 BGBl. Nr. 494/1975 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Konsularvertrag zwischen Österreich und der DDR

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 494 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,

Typ

Vertrag – DDR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 23

Inkrafttretensdatum

13.10.1975BGBl. Nr. 494/1975

Außerkrafttretensdatum

03.10.1990aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Text

Artikel 23

  1. Absatz eins,Alle Gegenstände, Kraftfahrzeuge eingeschlossen, die für den amtlichen Gebrauch des Konsulats eingeführt werden, sind im Empfangsstaat in gleicher Weise von Zöllen, sonstigen Abgaben und von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen befreit, wie die Gegenstände, die zum amtlichen Gebrauch der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates eingeführt werden.
  2. Absatz 2,Ein Konsul ist in gleicher Weise von der Zollkontrolle seines persönlichen Gepäcks, von Zöllen, sonstigen Abgaben und von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen für den persönlichen Gebrauch befreit, wie ein Mitglied des diplomatischen Personals der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates.
  3. Absatz 3,Ein Konsularangestellter ist hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Gegenständen, die zur ersten Einrichtung im Empfangsstaat bestimmt sind, von Zöllen, sonstigen Abgaben und von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen in gleicher Weise befreit, wie das Mitglied des Verwaltungs- und technischen Personals der diplomatischen Vertretung des Entsendestaates.
  4. Absatz 4,Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Befreiungen beziehen sich nicht auf die Kosten für die Aufbewahrung, Lagerung und den Transport der Gegenstände.

Schlagworte

Import, Export

Gesetzesnummer

10000585

Dokumentnummer

NOR12008509

Alte Dokumentnummer

N1197518967S