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Art. 2

Fassungen
ab 11.01.1976 — BGBl. Nr. 2/1976 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 2 heute11.01.1976 BGBl. Nr. 2/1976 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1976,

Typ

Vertrag – Bolivien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

11.01.1976BGBl. Nr. 2/1976

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Text

Artikel römisch zwei

  1. Ziffer eins
    Aufgabe der Ausbildungsstätte ist:
    1. Litera a
      die Planung und Durchführung von Lehrgängen zur Heranbildung von Aufsichtspersonal für den bolivianischen Bergbau,
    2. Litera b
      die Erreichung des Ausbildungszieles durch Schulung von insgesamt 30 bis 40 Lehrgangsteilnehmern in 2 Jahreslehrgängen.
  2. Ziffer 2
    Zur Erreichung des Ausbildungszieles wird die Ausbildung in zwei Jahreslehrgängen nach einem einvernehmlich zwischen dem österreichischen Leiter der Ausbildungsstätte und den zuständigen bolivianischen Stellen ausgearbeiteten Lehrplan erfolgen. Im Falle mangelnden Einvernehmens entscheidet über die Aufnahme der Unterrichtsfächer betreffend das spezifische Bergbauwesen in den Lehrplan der österreichische Leiter der Ausbildungsstätte.
  3. Ziffer 3
    Die Aufnahme in die Ausbildungsstätte ist an folgende Qualifikationen gebunden:
    1. Litera a
      Abschlußzeugnis über die Absolvierung einer Grundschule
    2. Litera b
      Nachweis einer mehrjährigen Erfahrung als Bergmann
    3. Litera c
      Gesundheitszeugnis über die geistige und körperliche Eignung
    4. Litera d
      erfolgreiche Ablegung einer Aufnahmeprüfung vor den Lehrkräften der Ausbildungsstätte.
  4. Ziffer 4
    Die Ausbildung und ihr Abschluß erfolgen gemäß den diesbezüglich bestehenden bolivianischen Vorschriften. Die Absolventen erhalten ein diesen Vorschriften entsprechendes Zeugnis, das sie als Absolventen einer Technischen Mittelschule, geeignet zur Ausübung von Bergbauarbeiten in Bolivien, qualifiziert.

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000596

Dokumentnummer

NOR12008678

alte Dokumentnummer

N1197614575P