Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 2/1976Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Text
Artikel IVArtikel römisch vier
Die Kursteilnehmer werden durch die zuständigen bolivianischen Stellen ausgewählt. Dem österreichischen Kursleiter steht das Recht zu, einzelne Teilnehmer unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder vom Kursbesuch auszuschließen. Die Kursteilnehmer erhalten nach erfolgreicher Absolvierung der Kurse eine Teilnahmebestätigung.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR12008694
alte Dokumentnummer
N1197614592P