Norm Bundesgesetz über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Sinn des Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität× ▾ ‹›Gliederung Bundesgesetz über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Sinn des Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität Fassungen (Gesetz) ab 11.06.1976 — BGBl. Nr. 433/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.06.1976 BGBl. Nr. 433/1976 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3