Norm Bundesgesetz über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Sinn des Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität× ▾ ‹›Gliederung Bundesgesetz über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Sinn des Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität Fassungen (Gesetz) ab 11.06.1976 — BGBl. Nr. 433/1976 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute11.06.1976 BGBl. Nr. 433/1976 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 11.06.1976 § 1§ 2§ 3