Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Soziale Sicherheit für Angestellte des Hochkommissärs für Flüchtlinge
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 355/1977 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 99/1998Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1977, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 99 aus 1998,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 18Artikel 18
Index
19/21 Angestellte internationaler Organisationen
Text
Artikel 18
Durch das Außerkrafttreten dieses Abkommens werden die von den in Betracht kommenden Angestellten oder für ihre Angehörigen auf Grund dieses Abkommens erworbenen Rechte nicht beeinträchtigt.
Zuletzt aktualisiert am
25.07.2018
Dokumentnummer
NOR12008954
Alte Dokumentnummer
N1197714802P