Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 18/1980Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1980,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Anlage 3
3. Hochwasserschutzprojekt |
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Zielsetzung
Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes durch den Bau eines Entlastungsgerinnes und Sicherung des Miteigentumsanteiles und der Nutzungsmöglichkeit des Bundes an der in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.
Maßnahmen
Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980 einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde S in zehn gleichen Jahresraten nach dem Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien zu leisten.
Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke den Bund im Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu beteiligen.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR12009405
alte Dokumentnummer
N1198010214Q