Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 18/1980Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1980,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 8Anlage 8
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
Anlage 8
8. Neuverwendung von Objekten, die derzeit der IAEA und UNIDO als provisorische Amtssitze dienen |
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Zielsetzung
Bund und Stadt Wien werden dafür sorgen, daß die derzeit noch der IAEA und der UNIDO als provisorische Amtssitze dienenden Objekte nach übersiedlung in die UNO-City ohne Verzug ihrer ursprünglichen oder geplanten neuen Verwendung zugeführt werden.
Maßnahmen
Abtragung der errichteten Fertigteilbauten der UNIDO an der Lastenstraße und Errichtung der vor dem Justizministerium geplanten Grünanlage; Weiterverwendung der abgetragenen Fertigteilbauten für die Gendarmerieschule Mödling und für das Flüchtlingslager Traiskirchen.
Nutzung des schon seinerzeit als Hotel errichteten UNIDO-Gebäudes an der Lerchenfelder Straße als Studentenheim (Akademikerhilfe).
Kündigung der für IAEA (Traungasse Nr. 12) und UNRWA (Immowestgebäude) angemieteten Objekte.
Zu prüfen ist die optimale Nutzung für das freiwerdende Grand-Hotel (IAEA).
Schlagworte
Vienna International Center
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR12009410
alte Dokumentnummer
N1198010219Q