Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einsparung von Energie (Bund – Länder)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 351/1980 aufgehoben durch BGBl. Nr. 388/1995Bundesgesetzblatt Nr. 351 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 388 aus 1995,
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VGVereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
Text
ABSCHNITT IIABSCHNITT römisch zwei
Energiesparender Wärmeschutz bei Gebäuden
Artikel 2
Errichtung von Gebäuden
Gebäude mit Aufenthaltsräumen werden nach den Erfahrungen der technischen Wissenschaften so zu planen und zu errichten sein, daß unter Bedachtnahme auf ihren Verwendungszweck im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren der zur Vermeidung unnötigen Energieverbrauches erforderliche Wärmeschutz gewährleistet sein wird.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Dokumentnummer
NOR12009421
Alte Dokumentnummer
N1198010251P