Rechtstracker.at

§ 13

Fassungen
01.07.1987 bis 31.12.2006
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1301.07.198731.12.2006 § → § aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006
§ 1329.04.198130.06.1987 BGBl. Nr. 451/1980 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Datenschutzverordnung-PTV

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 451 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.07.1987

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Paragraph 13, (1) Art und Umfang der Protokollierung sind für alle Organisationseinheiten des Auftraggebers oder Dienstleisters in den Datensicherheitsvorschriften zu regeln.

  1. Absatz 2,Bei regelmäßigen oder systematischen Übermittlungen kann eine gesonderte Protokollierung entfallen, wenn sie so dokumentiert und organisiert sind, daß eine Feststellung der Empfänger, des Kreises der Betroffenen und der Art der Daten möglich ist und dem Auskunftsrecht der Betroffenen gemäß Paragraph 11, DSG Folge geleistet werden kann.
  2. Absatz 3,Übermittlungen im Rahmen der Amtshilfe und sonstige Übermittlungen im Einzelfall sind in den diesbezüglichen Geschäftsstücken derart festzuhalten, daß dem Auskunftsrecht der Betroffenen gemäß Paragraph 11, DSG entsprochen werden kann.
  3. Absatz 4,Gemäß Paragraph 7, DSG zulässige Übermittlungen, die über Verlangen oder mit Einverständnis der Betroffenen erfolgen (zB Mitteilungen an Finanzämter, Sozialversicherungsträger, Kreditinstitute), können anstatt in Geschäftsstücken auch in den diesbezüglichen Hilfsaufzeichnungen vermerkt werden. Diese Übermittlungen müssen in den Hilfsaufzeichnungen derart festgehalten werden, daß dem Auskunftsrecht des Betroffenen gemäß Paragraph 11, DSG entsprochen werden kann.

Gesetzesnummer

10000703

Dokumentnummer

NOR12011986

Alte Dokumentnummer

N11987192420