Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
UNO-City - Amtssitz Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 366/1981Bundesgesetzblatt Nr. 366 aus 1981,
Inkrafttretensdatum
01.10.1981
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION ÜBER DEN AMTSSITZ DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION IM INTERNATIONALEN ZENTRUM WIEN
StF: BGBl. Nr. 366/1981 (NR: GP XV RV 611 AB 706 S. 73. BR: S. 411.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. XV des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 1981 in Kraft.Die Ermächtigung zur Abgabe der in Artikel römisch fünfzehn, des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 1981 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation vom 11. Dezember 1957 (im folgenden „das Amtssitzabkommen“ genannt);
In der Erwägung, daß die Bundesregierung der Republik Österreich (im folgenden „die Regierung“ genannt), der Internationalen Atomenergie-Organisation (im folgenden „IAEO“ genannt), die Benützung des Grundstückes, der Gebäude und Einrichtungen in dem Bereich (im folgenden „Amtssitzbereich“ genannt), der in dem Abkommen zwischen der Regierung und der IAEO über den Amtssitz der IAEO vom 20. September 1979 umschrieben wird, angeboten hat, und die IAEO dieses Angebot angenommen hat;
Sind die Republik Österreich und die IAEO (im folgenden „die Vertragsparteien“ genannt) wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
20.05.2014
Dokumentnummer
NOR11000727
alte Dokumentnummer
N1198119155S