Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Entwicklung Kühlschlachthof, Fleischhauerei (Cabo Verde)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 602/1982Bundesgesetzblatt Nr. 602 aus 1982,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Text
Artikel 5
(1)Absatz eins,Die zuständigen Behörden der Republik Kap Verde haften für alle Schäden, die der österreichische Experte bei Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben einem Dritten zufügt. Hinsichtlich solcher Schäden werden die zuständigen Behörden der Republik Kap Verde den österreichischen Experten schad- und klaglos halten.
(2)Absatz 2,Die zuständigen Behörden der Republik Kap Verde haben nur dann das Recht, vom österreichischen Experten Schadenersatz zu verlangen, wenn dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Zuletzt aktualisiert am
08.10.2014
Dokumentnummer
NOR12010277
alte Dokumentnummer
N1198214518P