Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Europäisches Übereinkommen über die Berechnung von Fristen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 254/1983Bundesgesetzblatt Nr. 254 aus 1983,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
19/16 Berechnung von Fristen
Text
ARTIKEL 7
Dieses Übereinkommen berührt nicht bereits geschlossene oder noch zu schließende zwei- oder mehrseitige Verträge, Übereinkommen oder Vereinbarungen oder die zu ihrer Anwendung erlassenen Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten die in diesem Übereinkommen behandelten Fragen regeln.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2012
Dokumentnummer
NOR12010628
alte Dokumentnummer
N1198314807S