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Anl. 2i BMG

Fassungen
15.02.1997 bis 31.03.2000 — BGBl. I Nr. 21/1997
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2i15.02.199731.03.2000 § → § BGBl. I Nr. 21/1997 · aufgehoben
Anl. 2i01.01.199514.02.1997 § → § BGBl. Nr. 1105/1994
Anl. 2i01.02.199131.12.1994 § → § BGBl. Nr. 45/1991
Anl. 2i04.03.198831.01.1991 § → § BGBl. Nr. 125/1988
Anl. 2i01.04.198703.03.1988 § → § BGBl. Nr. 78/1987
Anl. 2i21.02.198631.03.1987 BGBl. Nr. 76/1986 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 21 aus 1997,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 i

Inkrafttretensdatum

15.02.1997BGBl. I Nr. 21/1997

Außerkrafttretensdatum

31.03.2000

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

                                                      Anlage zu § 2

                                                      -------------

römisch eins. BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Militärische Angelegenheiten.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten der Besorgung der verfassungsgesetzlich

festgelegten Aufgaben des Bundesheeres.

Angelegenheiten der operativen und taktischen Führung des Bundesheeres.

Angelegenheiten der Militärluftfahrt.

Angelegenheiten der Bewaffnung und Ausrüstung des Bundesheeres sowie der personellen und materiellen Ergänzung des Bundesheeres.

Angelegenheiten des militärischen Waffen-, Schieß- und Munitionswesens.

Angelegenheiten der Wehrtechnik einschließlich der militär-technischen Forschung und Erprobung.

Angelegenheiten der militärischen Sperrgebiete, soweit sie militärische Belange betreffen.

Angelegenheiten des Schutzes der Gesundheit der Angehörigen des Bundesheeres einschließlich der militärischen Krankenanstalten und der militärischen Arzneimittelversorgung. Angelegenheiten des militärischen Attachédienstes. Angelegenheiten des militärischen Bauwesens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten fallen, insbesondere Verwaltung einschließlich der Errichtung und Instandhaltung militärischer Befestigungsanlagen insbesondere von Kampf- und Waffenständen, verbunkerten Führungs- und Fernmeldeeinrichtungen sowie Sperren, von militärischen Munitionslagern, von nicht ortsfest errichteten militärischen Anlagen für Zwecke der Luftraumüberwachung sowie von Schieß- und Übungsplätzen mit Ausnahme der dazugehörigen Hochbauten samt den damit zusammenhängenden Versorgungsanlagen.

Angelegenheiten der Schiffahrt, des Kraftfahrwesens, des Fernmelde- und des Vermessungswesens im militärischen Bereich. Führung des Heeresgeschichtlichen Museums (Militärhistorisches Institut).

Angelegenheiten der militärischen Stiftungen und Fonds. Angelegenheiten der Heeresforstverwaltung Allentsteig.

Schlagworte

Waffenwesen, Schießwesen, Fernmeldewesen

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR12016116

Alte Dokumentnummer

N1199710134D