Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1988Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 11Artikel 11
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
ARTIKEL 11
Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien
Die INTELSAT und die Mitglieder ihres Personals arbeiten jederzeit mit den zuständigen Behörden der betreffenden Vertragsparteien zusammen, um eine geordnete Rechtspflege zu erleichtern, die Einhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften der betreffenden Vertragsparteien zu gewährleisten und jeden Mißbrauch der in diesem Protokoll vorgesehenen Privilegien, Befreiungen und Immunitäten zu verhindern.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015
Dokumentnummer
NOR12012394
Alte Dokumentnummer
N1198810462A