Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1988Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 12Artikel 12
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
ARTIKEL 12
Ergänzungsabkommen
Die INTELSAT kann mit einzelnen oder mehreren Vertragsparteien Ergänzungsabkommen zur Durchführung dieses Protokolls in bezug auf diese Vertragspartei oder Vertragsparteien sowie sonstige Übereinkünfte schließen, um eine wirksame Tätigkeit der INTELSAT zu gewährleisten.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015
Dokumentnummer
NOR12012395
Alte Dokumentnummer
N1198810463A