Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien, Befreiungen und Immunitäten der INTELSAT
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 312/1988Bundesgesetzblatt Nr. 312 aus 1988,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
KAPITEL VIKAPITEL römisch sechs
Schlußbestimmungen
ARTIKEL 14
(1)Absatz eins,Dieses Protokoll liegt bis zum 20. November 1978 für die INTELSAT-Vertragsparteien mit Ausnahme derjenigen Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sich der Sitz befindet, zur Unterzeichnung auf.
(2)Absatz 2,Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Generaldirektor der INTELSAT hinterlegt.
(3)Absatz 3,Dieses Protokoll liegt für die in Absatz 1 bezeichneten INTELSAT-Vertragsparteien zum Beitritt auf. Die Beitrittsurkunden werden beim Generaldirektor der INTELSAT hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
11.12.2015
Dokumentnummer
NOR12012397
Alte Dokumentnummer
N1198810465A