Rechtstracker.at

Art. 3

Fassungen
10.03.1989 bis 09.03.1994 — BGBl. Nr. 156/1989 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 310.03.198909.03.1994 BGBl. Nr. 156/1989 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vorhaben von besonderem Interesse (Bund – NÖ)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 156 aus 1989,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

10.03.1989BGBl. Nr. 156/1989

Außerkrafttretensdatum

09.03.1994

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Artikel römisch drei

Landeshauptstadt St. Pölten

Mit dem Landesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1986, Landesgesetzblatt 0001, -4, wurde St. Pölten als niederösterreichische Landeshauptstadt eingerichtet. Das Land Niederösterreich beabsichtigt den Ausbau der Landeshauptstadt St. Pölten als überregionales und multifunktionales Zentrum.

Der Bund wird bemüht sein, den Ausbau von St. Pölten zur Landeshauptstadt im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu unterstützen.

Es wird vereinbart, den sich durch die Errichtung der Landeshauptstadt St. Pölten ergebenden Planungs- und Handlungsbedarf zwischen den Gebietskörperschaften Bund und Land Niederösterreich im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der zu planenden Maßnahmen sowie nach Maßgabe der im eigenen Bereich gegebenen budgetären Möglichkeiten zu koordinieren.

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2021

Gesetzesnummer

10001020

Dokumentnummer

NOR12012872

Alte Dokumentnummer

N1198911253F