Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abbau von Benachteiligungen von Frauen – Berichte der Bundesregierung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 837/1992Bundesgesetzblatt Nr. 837 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Durch den Bericht gemäß § 2 soll der Nationalrat in die Lage versetzt werden, den jeweiligen Stand der Verwirklichung des Abbaues der im § 1 bezeichneten Benachteiligungen festzustellen. Durch den Bericht gemäß Paragraph 2, soll der Nationalrat in die Lage versetzt werden, den jeweiligen Stand der Verwirklichung des Abbaues der im Paragraph eins, bezeichneten Benachteiligungen festzustellen.
Zuletzt aktualisiert am
30.10.2017
Dokumentnummer
NOR12013735
Alte Dokumentnummer
N1199215026L