Norm Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes× ▾ ‹›Gliederung Vergütung für die nicht in Wien wohnenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes Fassungen (Gesetz) ab 08.05.1993 — BGBl. Nr. 295/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute08.05.1993 BGBl. Nr. 295/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 08.05.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1