Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Maßnahmen für die Weltkonferenz über die Menschenrechte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 401/1993Bundesgesetzblatt Nr. 401 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/19 Konferenzen, Ausstellungen
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. Art. XII Z 2).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein fiktives Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Artikel römisch zwölf, Ziffer 2,).
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Zeit und Ort der Konferenz
Die Konferenz wird von 14. bis 25. Juni 1993 im „Austria Center Vienna“ stattfinden. Der Konferenz werden drei Tage Vorkonferenz-Konsultationen von 9. bis 11. Juni vorangehen.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Dokumentnummer
NOR12014562
Alte Dokumentnummer
N1199328452J