Zusätzlich zur finanziellen Verantwortung, die die Regierung auf Grund anderer Bestimmungen dieses Abkommens übernimmt, trägt die Regierung im Einklang mit der Generalversammlungs-Resolution 40/243, Abschnitt I, Absatz 5, jene tatsächlichen zusätzlichen Kosten, die direkt oder indirekt daraus entstehen, daß die Konferenz in Wien statt in Genf abgehalten wird. Die Kosten, die vorläufig auf US-$ 1 731 000 geschätzt werden, enthalten die tatsächlichen zusätzlichen Reisekosten und Kosten aus den Ansprüchen der mit der Planung und der Teilnahme an der Konferenz beauftragten Beamten der Vereinten Nationen sowie die Kosten für die Beförderung jeglicher notwendiger Ausstattung und Bedarfsgüter, beschränken sich aber nicht darauf. Reisevereinbarungen für die für die Konferenz zur Planung und zum Dienst erforderlichen Beamten der Vereinten Nationen und die Beförderung jeglicher notwendiger Ausstattung und Bedarfsgüter werden vom Sekretariat in Übereinstimmung mit den Personalvorschriften und -richtlinien und der diesbezüglichen einschlägigen Verwaltungspraxis der Vereinten Nationen betreffend Reisebedingungen, Gepäcksbeförderung, Rückvergütung und Zustellgebühren durchgeführt.Zusätzlich zur finanziellen Verantwortung, die die Regierung auf Grund anderer Bestimmungen dieses Abkommens übernimmt, trägt die Regierung im Einklang mit der Generalversammlungs-Resolution 40/243, Abschnitt römisch eins, Absatz 5, jene tatsächlichen zusätzlichen Kosten, die direkt oder indirekt daraus entstehen, daß die Konferenz in Wien statt in Genf abgehalten wird. Die Kosten, die vorläufig auf US-$ 1 731 000 geschätzt werden, enthalten die tatsächlichen zusätzlichen Reisekosten und Kosten aus den Ansprüchen der mit der Planung und der Teilnahme an der Konferenz beauftragten Beamten der Vereinten Nationen sowie die Kosten für die Beförderung jeglicher notwendiger Ausstattung und Bedarfsgüter, beschränken sich aber nicht darauf. Reisevereinbarungen für die für die Konferenz zur Planung und zum Dienst erforderlichen Beamten der Vereinten Nationen und die Beförderung jeglicher notwendiger Ausstattung und Bedarfsgüter werden vom Sekretariat in Übereinstimmung mit den Personalvorschriften und -richtlinien und der diesbezüglichen einschlägigen Verwaltungspraxis der Vereinten Nationen betreffend Reisebedingungen, Gepäcksbeförderung, Rückvergütung und Zustellgebühren durchgeführt.