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Anl. 3

Fassungen
ab 01.11.1997 — BGBl. III Nr. 188/1997 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 3 heute01.11.1997 BGBl. III Nr. 188/1997 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997,

Typ

Vertrag – Vorb. Komm. für CTBTO

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.11.1997BGBl. III Nr. 188/1997

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Annex römisch drei Umsatzsteuerrückvergütung

1. Mit Hinblick auf die Beschleunigung des gegenwärtigen Verfahrens der Rückvergütung wird die Regierung prüfen, ein System des Abzugs an der Quelle der USt einzuführen, das die Verfügbarkeit einer passenden kosteneffektiven Methode beinhaltet und gleichzeitig den Rückzahlungsplafond von 40 000 österreichischen Schillingen per annum beibehält.

2. Die Befreiung von der Umsatzsteuer erstreckt sich auf Waren, Güter, Dienstleistungen (inklusive Gastgewerbe- und ähnliche Dienstleistungen), Nahrung und Getränke und Versorgungsgüter, die für den persönlichen Gebrauch gekauft wurden.

3. die Umsatzsteuerbefreiung wird für Beträge von mindestens 1 000 österreichischen Schillingen pro Rechnung bis zu einem jährlichen Gesamtrückzahlungsbetrag von 40 000 österreichischen Schillingen gewährt.

4. Die Regierung gewährt auf Antrag die Rückvergütung an eine Einzelperson für die gesamte Umsatzsteuer, die für Güter und Dienstleistungen gezahlt wurde. Dieser Antrag muß alle Belege und andere Geschäftsaufzeichnungen enthalten, die eine Grundlage für die Berechnung des Betrages der bezahlten Steuer bieten. Diese Anträge können bei den zuständigen österreichischen Behörden zwei Mal jährlich eingereicht werden, und zwar am 1. Jänner und am 1. Juli jeden Jahres. Diese werden so schnell und prompt bearbeitet wie es möglich ist.

Schlagworte

Gastgewerbeleistung

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2012

Gesetzesnummer

10001488

Dokumentnummer

NOR12016384

alte Dokumentnummer

N1199749652L