Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Amtssitz - Vorbereitende Kommission für CTBTO
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 188/1997Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 1997,
Typ
Vertrag – Vorb. Komm. für CTBTO
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Text
Artikel XVIIArtikel römisch siebzehn
Identitätsausweise
Abschnitt 53
Über Ersuchen der Kommission oder, in Bezug auf Vertreter der Signatarstaaten über Ersuchen der Ständigen Vertretung eines Signatarstaates, wird die Regierung für alle in den Artikeln XIV, XV und XVI genannten Personen einen Identitätsausweis, der mit dem Lichtbild des Inhabers versehen ist, zur Verfügung stellen. Dieser Ausweis dient zur Legitimierung des Inhabers gegenüber allen österreichischen Behörden sowie als mehrfaches Einreisevisum.Über Ersuchen der Kommission oder, in Bezug auf Vertreter der Signatarstaaten über Ersuchen der Ständigen Vertretung eines Signatarstaates, wird die Regierung für alle in den Artikeln römisch vierzehn, römisch fünfzehn und römisch sechzehn genannten Personen einen Identitätsausweis, der mit dem Lichtbild des Inhabers versehen ist, zur Verfügung stellen. Dieser Ausweis dient zur Legitimierung des Inhabers gegenüber allen österreichischen Behörden sowie als mehrfaches Einreisevisum.
Zuletzt aktualisiert am
28.09.2012
Dokumentnummer
NOR12016379
alte Dokumentnummer
N1199749647L