Norm Verlauf der Staatsgrenze Österreich – Slowenien× ▾× ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Verlauf der Staatsgrenze Österreich – Slowenien Fassungen (Gesetz) ab 25.04.1997 — BGBl. I Nr. 40/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2008 § → § BGBl. I Nr. 2/2008 25.04.199731.12.2007 BGBl. I Nr. 40/1997 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.2007 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Grundsatz der Unbeweglichkeit nasser Grenzstrecken§ 3Verlauf der Staatsgrenze im Grenzabschnitt IIVerlauf der Staatsgrenze in der Grenzstrecke der Mur§ 4(Grenzabschnitte IV bis VII)Verlauf der Staatsgrenze im Bereich des regulierten Glanzbaches(Teile der Grenzabschnitte IX und X)§ 5§ 6§ 7Inkrafttreten und Vollziehung