Kurztitel
UNO-City - Gemeinsamer Fonds für Reparaturen UNO, IAEO, UNIDO
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 74/1998Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 1998,
Typ
Vertrag - UNO, IAEO, UNIDO
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen,
der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der
Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung zur Abänderung des
Abkommens zwischen der Republik Österreich, den Vereinten Nationen,
der Internationalen Atomenergieorganisation und der Organisation der
Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über die Errichtung
und Verwaltung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung größerer
Reparaturen und Erneuerungen in deren Amtssitzen im Internationalen
Zentrum Wien
(NR: GP XX RV 589 AB 791 S. 83. BR: AB 5526 S. 629.)
StF: BGBl. III Nr. 74/1998
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die für das Inkrafttreten erforderlichen Mitteilungen der Republik Österreich wurden am 13. August 1997 abgegeben.