Text
(Übersetzung)
Kopenhagen, 15. Oktober 1997
Beilage (Bestimmungen über den Status des Planungselementes in Dänemark)
DER MINISTER FÜR
AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, mich auf das Memorandum of Understanding betreffend Tätigkeit, Finanzierung, Verwaltung und Status des Planungselementes der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, das zuerst von Dänemark am 14. März 1997 unterzeichnet wurde und gemäß welchem der Status des Planungselementes und seines Personals, das nicht im Empfangsstaat ständig ansässig ist, in gesonderten Abkommen zu regeln ist (Abschnitt 6.1), zu beziehen.
Die Regierung von Dänemark hat angeboten, Einrichtungen für das Planungselement in Dänemark bereitzustellen.
Im Gefolge von Gesprächen der Internationalen Implementierungsgruppe der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, habe ich die Ehre, vorzuschlagen, daß der Status, die Immunitäten und Verfahren, die auf das Planungselement und sein Personal anwendbar sind, in dieser Note und in dem der Note angeschlossenen Anhang (Bestimmungen über den Status des Planungselementes in Dänemark), der die Schlußfolgerungen der Gruppe darstellt, festgelegt werden. Es ist das Ziel des Planungselementes, seine Tätigkeit mit 3. Juni 1997 aufzunehmen.
Sollte dieser Vorschlag, der von der oben genannten Implementierungsgruppe angenommen wurde, die Zustimmung der Regierung der Republik Österreich finden, stellt diese Note und die Antwortnote Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen dar, das am dreißigsten Tag nach Empfang der Antwortnote Eurer Exzellenz in Kraft tritt.
Es besteht Einverständnis darüber, daß dieses Abkommen ein vorläufiges Abkommen darstellt, das, vorbehaltlich Verhandlungen zwischen den Teilnehmern an der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft und vorbehaltlich verfassungsmäßiger Erfordernisse, durch ein multilaterales und gegenseitiges Abkommen über den Status der Truppen, einschließlich des Status der Bediensteten des Planungselementes der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, ersetzt werden soll. Ein derartiges Abkommen könnte Anleihen an bestehenden internationalen Instrumenten, die den Status von Truppen definieren, zB dem Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen und dem Zusatzprotokoll zu diesem Übereinkommen, nehmen.
Es besteht Einverständnis darüber, daß die Regierung der Republik Österreich vorläufig ein Mitglied des diplomatischen Personals der Vertretungsbehörde beim Königreich Dänemark als Bediensteten dem Planungselement zuteilen kann, welchenfalls die Immunitäten der Art. 9 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 4 lit. b und c der Bestimmungen nicht anwendbar sind. Es besteht Einverständnis darüber, daß die Regierung der Republik Österreich vorläufig ein Mitglied des diplomatischen Personals der Vertretungsbehörde beim Königreich Dänemark als Bediensteten dem Planungselement zuteilen kann, welchenfalls die Immunitäten der Artikel 9, Absatz eins und Artikel 9, Absatz 4, Litera b und c der Bestimmungen nicht anwendbar sind.
Konsultationen in bezug auf Ergänzungen der genannten Bestimmungen werden aufgenommen, sobald eine Regierung dies wünscht. Derartige Ergänzungen werden im gegenseitigen Einverständnis und in schriftlicher Form vorgenommen.
Jede Regierung kann das Abkommen mittels schriftlicher Notifikation kündigen. Die Kündigung tritt ein Jahr nach Empfang der Kündigung in Kraft. Die Regierung von Dänemark wird das Steuerungskomitee von der Kündigung informieren.
Zwischen den Regierungen entstehende Streitigkeiten betreffend die Auslegung oder Anwendung der genannten Bestimmungen, die nicht auf dem Verhandlungswege beigelegt werden können, werden einem Schiedsgericht zur endgültigen Entscheidung übertragen. Dieses Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, wobei jede Regierung jeweils einen Schiedsrichter benennt und einer vom Steuerungskomitee der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft ausgewählt wird. Das Schiedsgericht wird eines seiner Mitglieder als Vorsitzenden bestimmen.
Ich benütze auch diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Niels Helveg Petersen
Minister für auswärtige Angelegenheiten
des Königreiches Dänemark
Seiner Exzellenz,
Dr. Robert Marschik
außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter
der Republik Österreich
Kopenhagen
(Übersetzung)
Österreichische Botschaft
Kopenhagen
No. 2.14/1/99
Kopenhagen, 8. Jänner 1999
Exzellenz,
Gerne bestätige ich den Empfang Ihres Schreibens vom 15. Oktober 1997, das wie folgt lautet:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens).Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens).
Ich freue mich, die Regierung von Dänemark darüber in Kenntnis zu setzen, daß ich, im Namen der Regierung der Republik Österreich, Ihrem Vorschlag die Zustimmung erteilen kann, welcher zusammen mit dieser Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Dänemark über den Status des Planungselementes der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft (SHIRBRIG) in Dänemark darstellt.
Ich benütze auch diese Gelegenheit, Eurer Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Dr. Robert Marschik
Österreichischer Botschafter
S. E.
Hr. Niels Helveg Petersen
Minister für Auswärtige Angelegenheiten
Kopenhagen