Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Status des Planungselementes der Multinationalen Brigade - Dänemark
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 22/1999 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 67/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 67 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Bestimmungen über den Status des Planungselementes in Dänemark
Artikel 1
Grundlage für die Errichtung und Tätigkeit des Planungselementes
Das Planungselement ist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Memorandum of Understanding betreffend Tätigkeit, Finanzierung, Verwaltung und Status des Planungselementes der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft, das zuerst von Dänemark am 14. März 1997 unterzeichnet wurde, errichtet und untersteht der Aufsicht des Steuerungskomitees der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft gemäß dem Memorandum of Understanding betreffend das Steuerungskomitee, das zuerst von Dänemark am 9. März 1997 unterzeichnet wurde.
Der Status des Planungselementes, seiner Bediensteten und des Kommandanten der Multinationalen Brigade der Vereinten Nationen aus Eingreiftruppen hoher Bereitschaft ist, sofern sie sich auf dem Staatsgebiet von Dänemark befinden, in den folgenden Bestimmungen geregelt.
Dokumentnummer
NOR12017457
Alte Dokumentnummer
N1199957452L