Norm Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung× ▾ ‹›Gliederung Verbot der Einräumung eines Fruchtgenussrechts an einer Liegenschaft als Entgelt für die Kreditgewährung Kundmachung JGS Nr. 1305/1816 · 24.12.1816▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz JGS Nr. 1305/1816 24.12.1816 Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1