Rechtstracker.at

§ 14

Fassungen
02.08.1850 bis 31.12.1999 — RGBl. Nr. 256/1850 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1402.08.185031.12.1999 RGBl. Nr. 256/1850 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Instruktion für die Gemeindevorsteher

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 256 aus 1850, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 191 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 14

Inkrafttretensdatum

02.08.1850RGBl. Nr. 256/1850

Außerkrafttretensdatum

31.12.1999aufgehoben durch BGBl. I Nr. 191/1999

Index

22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren

Beachte

zum Inkrafttretensdatum vergleiche Paragraph 3,, RGBl. Nr. 153/1849

Text

Paragraph 14,

In den Activstand sind nicht nur alle Kleider- und Einrichtungsstücke, Wirthschaftsgegenstände, Gewerbsrequisiten, Vorräthe u. dgl., sondern auch die Barschaft, Pretiosen, Forderungen, Obligationen und Rechte, in den Passivstand aber alle bekannten Schulden des Erblassers mit Angabe des Namens, Standes und Wohnortes des Gläubigers einzustellen.

In eine Schätzung unbeweglicher Güter hat sich jedoch der Gemeindevorsteher nicht einzulassen, sondern die etwa vorhandenen Realitäten lediglich in der Inventur aufzuführen.

Auf dieselbe Weise hat der Gemeindevorsteher vorzugehen, wenn er vom Bezirksgerichte um die Vornahme der Inventur insbesonders angegangen wird.

Das Formular Nr. römisch zwei. enthält das Beispiel einer Verlassenschafts-Inventur.

Anmerkung

1. Zum Aufbau des Inventars siehe auch die §§ 97 ff Außerstreitgesetz RGBl. Nr. 208/1854.
2. Das Formular Nr. II wird nicht mehr verwendet.

Schlagworte

Aktivstand, Weidestück, Wirtschaftsgegenstand, Vorrat, Fahrnis, Kostbarkeit, Wertpapiere, Liegenschaft, Verlassenschaftsinventur

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10001658

Dokumentnummer

NOR12019327

Alte Dokumentnummer

N2185011091R

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1850/256/P14/NOR12019327