Norm Anlehenslose - Promessengeschäft× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Anlehenslose - Promessengeschäft Fassungen (Gesetz) ab 11.01.1863 — RGBl. Nr. 85/1862 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 02.01.195931.12.2018 § → § aufgehoben durch BGBl. Nr. 129/1958 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 01.01.195901.01.1959 § → § — 11.01.186331.12.1958 RGBl. Nr. 85/1862 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.12.1958 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§. 1.§ 2§. 2.§ 3§. 3.§ 4§. 4.§ 5§. 5.§ 6§. 6.§. 9.§ 9AnlagenAnl. 1