Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auslieferung von Verbrechern (Anwendung) - Monaco
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 660/1922 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 20/2016Bundesgesetzblatt Nr. 660 aus 1922, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel III.Artikel römisch drei.
Der gegenwärtige Vertrag wird sobald wie möglich ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht werden.
Urkund dessen haben die Bevollmächtigten ihre Unterschriften auf den gegenwärtigen Vertrag gesetzt.
Geschehen in Wien/Monaco in zweifacher Ausfertigung am 31. März 1922.
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2016
Dokumentnummer
NOR12020058
Alte Dokumentnummer
N2188718603R