Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
20/13 Sonstiges Privatrecht Allgemein
Text
§. 2.Paragraph 2,
Das Begehren um Einräumung eines Nothweges ist unzulässig, wenn der Vortheil des Nothweges nicht die Nachtheile überwiegt, welche durch denselben den zu belastenden Liegenschaften insgesammt erwachsen, ferner, wenn der Mangel der Wegeverbindung auf eine nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetretene auffallende Sorglosigkeit des Grundeigenthümers zurückzuführen ist.
Zur Erzielung einer kürzeren als der bestehenden Wegeverbindung wird ein Nothweg nicht gewährt.
Schlagworte
Vorteil, Nachteil, Grundeigentümer
Zuletzt aktualisiert am
18.10.2016
Dokumentnummer
NOR12021360
alte Dokumentnummer
N2189622612S